Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland müssen bis zum Jahr 2011 einen Spionage-Router in ihre Computernetzwerke einsetzen. Ein Recherche- und Erfahrungsbericht.
lew@tzi.de">Lew Palm, 27. September 2010
Zusammenfassung
Zur Zeit werden die meisten Praxen in Deutschland von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer Anbindung an ein Netzwerk namens ”KV-SafeNet“ über das Internet gezwungen. Ich bin Informatiker und betreue die Computersysteme einer psychotherapeutischen Praxis. Mir sind grobe Sicherheitsmängel in Konzeption und Ausführung dieser Umstellung aufgefallen, jedoch kein Nutzen für Ärzte, Therapeuten oder Patienten. Des Weiteren sehe ich gesellschaftliche und politische Gefahren und die Möglichkeit, dass die eingesetzte Technik sich sehr einfach zum Überwachen des gesamten internen Datenverkehrs jedes lokalen Praxis-Computernetzwerkes verwenden lässt.
Download der vollständigen Analyse mit freundlicher Genehmigung des Autors
Mittwoch, 29. September 2010
Praxisüberwachung
Dienstag, 14. September 2010
Grauduszus: „Absolutes eCard-Moratorium bis zur Gerichtsentscheidung“
BERLIN – „Solange die Gerichte nicht entschieden haben, müssen Politik und Krankenkassen jegliche weitere Aktivitäten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) einstellen.“ Vor dem Hintergrund eines anhängigen Verfahrens gegen die eCard vor dem Sozialgericht Düsseldorf forderte Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ), auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ des ‚Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung’ in Berlin ein „absolutes Moratorium bei diesem Projekt staatlicher Datengier.“
Vor über zehntausend Demonstranten machte Grauduszus deutlich, dass mit der geplanten eCard „nach dem erklärten Willen von Staatsgewalt und obrigkeitshörigen Krankenkassen das unverzichtbare Bollwerk der ärztlichen Schweigepflicht und das Ur-Vertrauen im Patienten-Arzt-Verhältnis sturmreif geschossen werden soll.“
Die mit der Einführung der eCard ebenfalls geplante Zusammenführung und Speicherung der Patientendaten auf externen Servern führe unausweichlich zum gläsernen Patienten – für den FÄ-Präsidenten eine „Vorratsdatenspeicherung in verwerflichster Reinkultur.“
Die angeblich unantastbare Würde des Menschen liege „auf dem Seziertisch der Datenschnüffelei zur allfälligen Selbstbedienung“, so Grauduszus. Der gläserne Patient verkomme zur Verfügungsmasse von Behörden, Versicherungen und ausschließlich profitorientierter Gesundheitsindustrie.
Deshalb sei ein Stopp jeglicher weiterer eCard-Aktivitäten bis zur Entscheidung der Gerichte unumgänglich, untermauerte Grauduszus seinen Appell an Bundeskanzlerin Merkel, „die zuständigen Minister anzuweisen, nicht in das schwebende Verfahren gegen die eCard einzugreifen und jeglichen Aktionismus einzustellen.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Freie-Aerzteschaft.de [ Freie Ärzteschaft->Aktuell->11.09.2010, Infos + Photos + Pressemeldung: Groß-Demo „Freiheit statt Angst“ in Berlin ]
Downloads:
Die Rede von Martin Grauduszus
Der Flyer der Freien Ärzteschaft
Freitag, 3. September 2010
Erster Prozess gegen Elektronische Gesundheitskarte
Versicherter will mündliche Verhandlung. Termin erst 2011?
Am vergangenen Donnerstag, dem 26.08.2010 begann in Düsseldorf der erste Prozess eines Versicherten gegen die Elektronische Gesundheitskarte (E-Card), mit einem nicht öffentlichen Erörterungstermin. Der 30-jährige Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse, Solingen. Die Krankenkasse wollte ihn verpflichten, die E-Card zu benutzen. Dagegen wehrt er sich vor Gericht. Viele Medien berichteten über den Prozess. Regionalzeitungen und Ärztezeitungen ausführlich, Welt, Süddeutsche, Bild mit ein paar Zeilen.
Das Gericht, die 9. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf, hat alle öffentlichen Verhandlungstermine in diesem Jahr schon vergeben. Eine öffentliche Verhandlung kann es erst 2011 geben. Der Kläger wurde vor die Alternative gestellt, auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, um eine schnelle Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu erhalten. Oder auf eine öffentliche, mündliche Verhandlung zu bestehen. Er hat sich für die Verhandlung entschieden.
Der Anwalt des Klägers, der Hamburger Rechtsanwalt und IT-Berater Jan Kuhlmann, erläutert: "Wir wollen vor allem über den Stammdaten-Abgleich mit der E-Card reden, der erst seit vier Wochen im Gesetz steht. Die neue Vorschrift (§ 291 Abs. 2 b SGB V.) wurde im Termin nicht angesprochen. Auch das elektronische Rezept haben wir noch nicht ausreichend behandelt. Beides sind Pflicht-Anwendungen mit erheblichen Datenschutz-Problemen."
Der Anwalt und sein Mandant hoffen, dass ihr Prozess nicht der einzige bleibt. Jeder, der eine E-Card erhalten soll, kann dasselbe tun, wie Sven S. Auf den Internet-Seiten des Vereins "Freie Liste Mueller" findet man eine Anleitung "Mit Widerspruch und Klage gegen die Elektronische Gesundheitskarte".
Ausführliche Informationen über den Hintergrund des jetzigen Verfahrens und die Verhandlung hat der Anwalt dort veröffentlicht.
Bei Rückfragen: Jan Kuhlmann, Telefon 040 45 03 96 66.