Einführung
Wegbereiter der "Gesundheitskarte" ist die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie "Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland" (1998) der Roland Berger & Partner GmbH. Der Link zu dieser Studie führt leider mittlerweile ins Leere.
Einen kritischen Kommentar zu dieser Studie finden Sie hier.
Die "Gesundheitskarte" sollte ursprünglich zum 1.1.2006 eingeführt werden. Technische und organisatorische Probleme führen allerdings bis heute zu erheblichen Verzögerungen.
Vernetzung, Steigerung von (Kosten-) Effizienz und Versorgungsqualität, sind natürlich per se sinnvolle Ziele. Das "Leuchtturmprojekt Gesundheitskarte" jedoch hält viele der Versprechen nicht, die das "Akzeptanzmarketing" vollmundig anpreist.
Die Kosten laufen aus dem Ruder. Die Handhabung im Alltag ist kompliziert. Der medizinische Nutzen ist fragwürdig.
Und im Kontext von Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenauswertung, Bundestrojaner, und zunehmend drohender Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte, erhält das Projekt einen faden Beigeschmack. Wir sprechen daher auch von der "Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen", zu der die "Gesundheitskarte" den Schlüssel darstellt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der Karte finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und in § 291a Sozialgesetzbuch 5. Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung der Karte finden Sie bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik).