IPPNW-Jahresversammlung beschließt Resolution zur E-Card
Die Internationalen Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) haben auf ihrem Jahrestreffen am Wochenende in Herford eine Resolution zur Elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Darin fordern sie die Delegierten des 113. Ärztetages in Dresden auf, die weitere Mitarbeit der Ärzteschaft an dem E-Card-Projekt zu verweigern. "Inbesondere wenden wir uns entschieden gegen die Absicht, die Ärzte gesetzlich zur Online-Übermittlung der Daten zu verpflichten," heißt es in der Resolution. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das verfehlte Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" endgültig aufzugeben.
Vier Jahre nach dem Termin der Einführung 2006 sei die neue Versichertenkarte noch immer nicht praxisreif, obwohl allein 2009 742 Millionen Euro an Beitragsgeldern für die 1. Phase des sogenannten „Roll-out“ aus dem Gesundheitsfond ausgegeben wurden. Die IPPNW wies darauf hin, dass die bisherigen „Test“- Ergebnisse niederschmetternd waren und die Tests schon 2008 weitgehend eingestellt wurden. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein sei daher unverantwortlich.
Zudem widerspreche das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefondaten einem Beharren auf dem „ weltgrößten IT Projekt“ mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten. Die jetzt vorgesehene „Online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten am Anmeldetresen der Arztpraxen und der Speicherung der sensiblen Stammdaten, wie zum Beispiel „Teilnahmen am Chronikerprogramm Diabetes oder Brustkrebs“ in einer zentralen Serverstruktur bei privaten „Dienstleisterfirmen“, laufe dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung zuwider.
Sie finden die IPPNW-Resolution unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Resolution__E-Card2010.pdf
Pressekontakt: Angelika Wilmen, Tel. 030-698074-15, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Körtestr. 10, 10967 Berlin, wilmen[at]ippnw.de, www.ippnw.de
IPPNW.DE | Presse 2010
Montag, 26. April 2010
IPPNW: Ärzteschaft soll weitere Mitarbeit am E-Card-Projekt verweigern
Dienstag, 20. April 2010
Unterstützung für Offenen Brief gegen Vorratsdatenspeicherung
Grauduszus: „Schnüffel-Primat und Daten-Gier nicht etablieren!“
ERKRATH – „Schnüffel-Primat und Daten-Gier von Staats wegen dürfen keinesfalls etablierter Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung werden!“ Nachdrücklich unterstützt Martin Grauduszus, Präsident der ‚Freien Ärzteschaft’ (FÄ), den Offenen Brief des ‚Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung’ an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, in dem diese aufgefordert wird, Bestrebungen gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatensperrung entschieden Einhalt zu gebieten.
„Ein schon krankhaft gestörtes Rechtsempfinden“ attestiert der FÄ-Präsident denjenigen, die jetzt entgegen des eindeutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung „auf der Grundlage einer verstaubten EU-Richtlinie trotzdem die Wiedereinführung dieser Speicherung fordern.“
Der Mensch mit seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht und allen daraus erwachsenden ethischen Anforderungen stehe offenbar weiterhin im Focus menschenverachtender Begierden und Praktiken: „So droht auch bei dem Projekt der elektronischen Gesundheitskarte eine Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen, bei der der Datenkörper Mensch zur Verfügungsmasse verkommt. Behörden, Versicherungen und nicht zuletzt die Gesundheitsindustrie mit ihrer Maxime der industrialisierten Gesundheitsversorgung würden sich an diesem gigantischen Datenpool und seiner Vernetzung ungebremst bereichern“, ist sich Grauduszus sicher.
Deshalb unterstütze die ‚Freie Ärzteschaft’ wie 47 weitere Organisationen den Offenen Brief und den Appell des ‚Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung’ an die Bundesjustizministerin. Gerade eine FDP-Politikerin dürfe es nicht zulassen, dass demnächst „ der Arbeitgeber per Mausklick seinen Mitarbeiter aussortiert, der sich in nervenärztlicher Behandlung befindet, Versicherungen ihre Kunden via Bildschirm selektieren und der Aids-Patient im Netz dem allgemeinen Begaffen ausgeliefert ist“, zeichnete Grauduszus das Szenario von Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
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Sonntag, 18. April 2010
Stoppt die elektronische Gesundheitskarte!
Der Ärztetag der Basis 2010 fordert von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ endgültig zu stoppen.
Vier Jahre nach der geplanten Einführung 2006 ist die neue Versichertenkarte noch immer nicht da, aber viele 100 Millionen Beitragsgelder der Krankenversicherten, eingezahlt für eine gute Gesundheitsversorgung, wurden schon ausgegeben. Dieses industriegesteuerte Projekt ist inzwischen völlig gescheitert.
Die Ergebnisse der bisherigen „Tests“ waren niederschmetternd und wurden schon 2008 weitgehend eingestellt. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein wäre verantwortungslos. Der geplante „Rollout“ wird von uns abgelehnt.
Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefonaten widerspricht einem weiteren Verfolgen des „weltgrößten IT Projektes“ mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten. Alle weitergehenden Anwendungen wie die Erstellung von e-Rezepten oder „elektronischen Patientenakten“ sind nur verschoben worden.
Die jetzt geplante „online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten am Anmeldetresen der Arztpraxen und der Speicherung der sensiblen Stammdaten wie die „Teilnahme am Chronikerprogramm Diabetes oder Brustkrebs“ in einer zentralen Serverstruktur bei privaten „Dienstleisterfirmen“ widerspricht dem Recht der Versicherten auf informelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Erstellung von Bewegungsprofilen verletzt. Der Anspruch der Arztpraxen auf geschützte und praktikable Durchführung ihrer ärztlichen Aufgaben wird unmöglich gemacht.
In der Schublade des neuen Ministeriums soll ein Plan für eine Gesetzesänderung liegen, nach dessen Inhalt die ärztlichen „Verweigerer“ dieser Massenvernetzung des Gesundheitswesens mit völligem Honorarentzug bestraft werden sollen. Dieses Vorhaben hat die Anwesenden entsetzt und fordert unseren entschiedenen Protest.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, dieses Projekt endgültig auf Eis zu legen.
Wir fordern die Delegierten des kommenden „Deutschen Ärztetages“ auf, die weitere Mitarbeit der Ärzteschaft am e-Card Projekt gänzlich zu verweigern.
Hier ist ärztliche Zivilcourage gefordert!
Moderne Möglichkeiten der Datenübertragung können auch ohne eine von oben aufgezwungene bundesweite „Telematikplattform“ für die ärztliche Versorgung genutzt werden. Diese ist vom Deutschen Ärztetag 2008 zu Recht abgelehnt worden.
Das e-Card Projekt war von Anfang an geplant, um unser Gesundheitswesen im Sinne der in den USA gescheiterten „managed-Care“ Industrialisierung umzugestalten.
Patienten sind keine Kunden - Ärzte keine Dienstleister.
Das e-Card Projekt gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis!
Freie-Aerzteschaft.de [ 17.04.2010, Resolution vom 5. Ärztetag der Basis in Hannover ]
Freitag, 9. April 2010
Der verwaltete Patient
SR-online: SR 2 KulturRadio / Sendungen A-Z / FeatureZeit
Der verwaltete Patient
Was wird aus der elektronischen Gesundheitskarte?
Alle Versicherungsdaten, Diagnosen, Befunde, Rezepte, für den Arzt stets verfügbar – das war die Grundidee für die elektronische Gesundheitskarte. Im Herbst 2009 begann mit fast vierjähriger Verspätung in der Region Nordrhein die Einführung. Das Projekt soll bundesweit Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und 80 Millionen Bürger miteinander vernetzen. Gleichzeitig dient die Karte als Schlüssel zu einer Telematik, über die medizinische Daten - beispielsweise Patientenakten - auf Servern im Internet gespeichert werden sollen.
Widerspruch kommt aus der Ärzteschaft und von Bürgerrechtlern. Datenmissbrauch sei kaum zu verhindern, die ärztliche Schweigepflicht bedroht und der medizinische Nutzen für die Patienten zweifelhaft. Die neue Bundesregierung hat auf den Protest reagiert und die Speicherung medizinischer Daten im Internet erst einmal ausgesetzt. Ob dieser Schritt tatsächlich zu einer Neukonzeption des gesamten Projekts führen wird, ist zweifelhaft.
Von Eva Hillebrand (SR 2010)
Samstag, 10.04.2010
09.05 - 10.00 Uhr
SR 2 KulturRadio
Donnerstag, 1. April 2010
Immer noch kein Abhörschutz für Ärzte und Patienten - "Vertrauensschutz" für Anwälte beschlossen
Das BKA Gesetz soll modifiziert werden.
In dem von der CDU-SPD-Koalition beschlossenen BKA-Gesetz war das Abhören und Überwachen von Ärzten, Journalisten und Anwälten für rechtmäßig erklärt worden. Nur die Strafverteidiger, Bundestagsabgeordneten und Seelsorger waren davon ausgenommen.
3 Jahre lang haben wir jetzt auf den großen Massendemonstration in Berlin und anderswo (Freiheit statt Angst) gegen diese Überwachungsmaßnahmen demonstriert, und den Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses und den Schutz der Pressefreiheit gefordert.
Nun kommt auf Betreiben der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein neuer Kabinettsbeschluss vom 31.3.2010. Zitat Bundesregierung - Vertrauensschutz beim Anwalt:
Das Kabinett hat beschlossen, den Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwältinnen und -anwälten im Strafprozess zu stärken. Künftig soll die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Rechtsanwältinnen und -anwälten einem umfassenden Schutz vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen unterliegen.
Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz des Paragrafen 160a Absatz 1 der Strafprozessordnung auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies gilt einschließlich für europäische und zugelassene ausländische Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie für Kammerrechtsbeistände.
Bislang ist nur die Kommunikation mit Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Dies gilt beispielsweise für den Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mail-Verkehr mit den Betroffenen für Ermittlungsbehörden im Strafprozess.
Vor dem Inkrafttreten muss das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Wir fordern den sofortigen Schutz des Arzt Patienten Verhältnisses - keine Überwachung von Arztpraxen, Kliniken, Beratungsstellen!!!
Schön, dass es jetzt wieder "Vertrauensschutz" für Anwälte gibt. Natürlich ist das wichtig, aber was ist mit dem "Vertrauensschutz" für Ärzte und Patienten? Mit der Schweigepflicht, die es schon seit mehr als 2000 Jahren gibt? (Da gab es das Berufsbild der Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker noch gar nicht.)
Wieso kein " Vertrauensschutz“ für Patienten und Ärzte????
Wobei man Frau Leutheusser-Schnarrenberger zugute halten muss, dass sie angekündigt hat, sich auch noch für den "Vertrauensschutz" für Ärzte und Journalisten einsetzen zu wollen. Eine der wenigen Personen, die sich von ihren Vorgängern unterscheiden.
Ihre Vorgängerin hatte da ja keinerlei Skrupel. Von wegen Bürgerrechte. Völlig ausgeblendet.
Kommentar von Dr. med. Silke Lüder, Hamburg 1.4.2010.