Das Radio-Feature auf WDR 5 präsentiert in der Sendung am 01.01.2012, 11:05 bis 12:00 Uhr (Wiederholung: Montag, 2. Januar 2012, 20.05 Uhr), wie die elektronische Gesundheitskarte die Medizin ökonomisiert. Das Feature steht nach der Ausstrahlung befristet zum kostenfreien Download unter o.a. Link bereit.
Dienstag, 27. Dezember 2011
Hörtipp: Der gespeicherte Patient (1.1.2012)
Mittwoch, 21. Dezember 2011
Die neue elektronische Gesundheitskarte - Kann nichts, ist aber hochinfektiös
Nun wird sie also ausgegeben, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Was hat man nicht alles versprochen: Elektronisches Rezept. Bessere Hilfe im Notfall. Schnellere Arztbriefe. Elektronische Patientenakte. Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Kostensenkung. Verhinderung von Sozial-Missbrauch. Und höchste Datensicherheit.
Was bietet die neue Karte: Die Versichertenstammdaten – wie bisher. Auf der Rückseite die europäische Versichertenkarte – wie bisher. Nur der integrierte Chip ist sehr viel leistungsfähiger.
Doch die Pläne sind unverändert. Ziel dieses gigantischen Projekts eGK ist nach Auskunft der Bundesregierung die elektronische Patientenakte, also eine Datei mit den medizinischen Daten aller 80 Millionen Bundesbürger. Gemeint sind hier nicht die digitalisierten Fallakten, wie sie bereits heute in den Praxen und Kliniken – von außen unzugänglich – existieren, gemeint ist eine vernetzte Akte über jeden Bürger mit deutschlandweiter Zugriffsmöglichkeit. Eine solche Datei würde alles enthalten, was der Arzt erfährt: Krankheiten, Kontakte, Beschwerden und Beeinträchtigungen, intime Angelegenheiten, Befunde, Konflikte, Behandlungen, Medikamente, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, Begutachtungen, Arbeitsunfähigkeiten, berufliche Tätigkeiten, andere Lebensumstände, Adressen, Telefonnummern und andere Kontaktdaten. Die Karte ist nur der Zugang, ein Schlüssel zur elektronischen Akte.
Was hat es da mit dem Datenschutz auf sich? „Die Karte ist sicher. Ein Zugriff ist nur möglich, wenn gleichzeitig die eGK und der eArztausweis, (der noch kommen soll) gesteckt sind und der Versicherte seine PIN eingibt. Der Versicherte kann sein informationelles Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, indem er dann bestimmt, wem er welche Daten zugänglich macht.“ sagen, verkürzt dargestellt, die Entwickler und Verfechter des Systems.
Für ein Bankschließfach mag das ausreichen. Für die Medizin aber ist ein solches System völlig ungeeignet:
"Die neue elektronische Gesundheitskarte - Kann..." vollständig lesen »Mittwoch, 14. Dezember 2011
"Nein zur Elektronischen Gesundheitskarte" - leicht gemacht
Der unabhängige Datenschutz-Verein FoeBuD e.V., Gründungsmitglied der Aktion „Stoppt die e-Card“, hat ein professionelles Paket mit Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten bereit gestellt.
Das Paket kann direkt beim FoeBuD bestellt werden. Im Grundpaket erhält man einen Aufsteller für das Wartezimmer oder die Anmeldung, 300 Flyer zur kritischen Information und 2 A1 und 2 A4-Plakate Plakate zum Gesamtpreis von 30 €.
Mit dem Inhalt dieses Pakets können Sie in Ihrer Praxis oder Apotheke oder in Ihrer Verbraucherzentrale schnell und unkompliziert über die Risiken und Nebenwirkungen der eGK informieren.
Bestellen im FoeBuD-Shop: https://www.foebud.org/egk-paket
Weitere Infos finden sich unter https://www.foebud.org/egk-info
Dienstag, 6. Dezember 2011
FAQ: Häufig gestellte Fragen #1
Frage:
Nachdem mich meine Krankenkasse aufgefordert hatte, ein Foto für die E-Card zu schicken, habe ich Ihren Musterbrief an die Kasse geschickt. Prompt bekam ich einen 3-seitigen Brief zurück, der stark nach einem Standardbrief aussieht. Was kann ich als nächstes tun?
Antwort:
Als nächstes sollten Sie unseren Musterwiderspruch an die Krankenkasse schicken. Dann werden Sie vermutlich einen weiteren Standardbrief erhalten, in dem man Ihnen versichert, dass alles schon seine Richtigkeit habe, und dass Sie beruhigt ein Foto einschicken sollten. Sie haben nun die Wahl: entweder, Sie schicken das verlangte Foto ein und bekommen dann eine „Gesundheitskarte“. Oder, Sie schicken kein Foto und gehen weiter mit Ihrer alten Versichertenkarte zum Arzt (wenn die abgelaufen ist, können Sie sich einen Krankenschein von Ihrer Kasse besorgen). Oder, sie klagen vor dem Sozialgericht gegen die Aufforderung, ein Foto einzuschicken. Für die Klage ist zu beachten, dass bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung die Frist zur Klageerhebung einen Monat ab Zugang des Bescheides beträgt; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann binnen Jahresfrist nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage eingereicht werden. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist anzuraten, für die Durchführung des Klageverfahrens jedoch nicht zwingend erforderlich.
Disclaimer: Unsere FAQ werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sie ersetzen aber in keinem Fall eine Rechtsberatung.
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