Einstimmiger Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen am 21.11.2014
eGK und Telematik sofort beenden
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) bekräftigt ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gestarteten Aufbaus neuer Überwachungs-, Kontroll- und Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen.
Der Abgleich und die Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten als erster der geplanten sogenannten Mehrwertdienste der eGK ist Angelegenheit der verwaltungsmäßig tätigen Krankenkassen und nicht Aufgabe der auf Diagnose, Therapie und Prophylaxe von Krankheiten ausgerichteten Arzt- oder Zahnarztpraxen.
Die Vertreterversammlung der KZVN fordert die Bundesregierung auf, die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte mit den dafür geplanten sogenannten Mehrwertdiensten sofort zu beenden.
Begründung:
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht aller Bürger ist grundrechtlich geschützt. Eingriffe in dieses Recht sind nur mit höherrangigen Rechtsgütern zu begründen. Die (vorgeblich) kostengünstigere und effizientere Steuerung von Patienten, Ärzten und Behandlungsabläufen durch gesetzliche Krankenkassen ist kein solches Gut. Die Digitalisierung von Patientendaten, Behandlungsdaten, Arbeitsabläufen und Verwaltungsprozessen darf nur soweit eingesetzt werden, wie sie den Patienten, ihrer Gesundheit und Genesung dient. Die Hoheit über seine Daten muss in der Hand des Patienten liegen.
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass ein
Schutz vor Diebstahl der sensiblen Gesundheitsdaten nahezu der gesamten
deutschen Bevölkerung auf Dauer nicht sichergestellt werden kann. Ein
Datenmissbrauch ist vorprogrammiert.