Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag am 10.Mai in Erfurt die Aussetzung der dysfunktionalen Telematikinfrastruktur wegen technischer und organisatorischer Mängel und offener Datenschutzfragen gefordert. Die Politik wird aufgefordert, die verpflichtende Anbindung der Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) zum Ende des Jahres 2018 auszusetzen. Ebenso sei die Strafandrohung von Honorarabzügen zurückzuziehen. Als gewichtige Gründe für die Aussetztung werden angeführt:
Erhebliche Probleme in den Praxen, die sich schon angeschlossen haben. Systemausfälle. Behinderungen der Praxisabläufe. Es sei absehbar, dass die Industrie bis Ende 2018 weder eine zuverlässige Funktionsfähigkeit gewährleisten könne noch alle Teilnehmer angeschlossen werden könnten. Die Finanzierung sei nicht gesichert, eine Praxistauglichkeit der TI im Echtbetrib sei nicht ausreichend nachgewiesen - die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) der gematik wiesen auf das Gegenteil hin. Außerdem gäbe es erhebliche Zweifel, dass die jetzt konzipierte TI mit der am 25.5.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Gunrdverordnung (EU-DSGV) konform sei.Besonders wichtig sei hier die Frage der Datenschutzfolgeabschätzung gemäß §35 der DSGV.(Beschluss 1c-54, Beschlussprotokoll S.113-114)
http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/121-deutscher-aerztetag-2018/beschlussprotokoll/