Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland müssen bis zum Jahr 2011 einen Spionage-Router in ihre Computernetzwerke einsetzen. Ein Recherche- und Erfahrungsbericht.
lew@tzi.de">Lew Palm, 27. September 2010
Zusammenfassung
Zur Zeit werden die meisten Praxen in Deutschland von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer Anbindung an ein Netzwerk namens ”KV-SafeNet“ über das Internet gezwungen. Ich bin Informatiker und betreue die Computersysteme einer psychotherapeutischen Praxis. Mir sind grobe Sicherheitsmängel in Konzeption und Ausführung dieser Umstellung aufgefallen, jedoch kein Nutzen für Ärzte, Therapeuten oder Patienten. Des Weiteren sehe ich gesellschaftliche und politische Gefahren und die Möglichkeit, dass die eingesetzte Technik sich sehr einfach zum Überwachen des gesamten internen Datenverkehrs jedes lokalen Praxis-Computernetzwerkes verwenden lässt.
Download der vollständigen Analyse mit freundlicher Genehmigung des Autors
Mittwoch, 29. September 2010
Praxisüberwachung
Donnerstag, 26. August 2010
Die unendliche Geschichte der e-Card Einführung
Politische Winkelzüge und potemkinsche Dörfer
2009 wäre die elektronische „Gesundheitskarte“ (eGK) fast gestorben, nachdem die FDP vor der Bundestagswahl bundesweit verkündet hatte, dass es mit ihr in der Regierung keine eGK geben würde. Und nach der Wahl?
Sollte dieses weltgrößte Mega-IT-Projekt, das von Frau Merkel als Möglichkeit zur Abschaffung des KV Systems bejubelt worden war, dieser Wachstumsmarkt deutscher Industrie, einfach platzen wie eine Seifenblase? Das durfte nicht sein.
Lobbyisten marschierten in Garnisonstärke in Berlin auf. Der neue FDP-Gesundheitsminister wurde im Frühjahr als Schirmherr jeder IT Messe gefeiert. "Selbstverwaltungsverwalter" von Kassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung grübelten über Lösungsstrategien. Für das System. Für die Industrie.
Brot und Spiele - klammheimlich während der Fußball-WM verabschiedet
Die Gematik als Einführungsorganisation der eGK konnte sich Anfang 2010 nicht auf einen gemeinsamen Beschluss zur verpflichtenden Onlineanbindung aller Praxen und auf die Beschlagnahme der Arztpraxen als Außenstellen der Kassen einigen. Also musste ein Gesetz her. Dieses Gesetz wurde während der Fußball-WM unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgepeitscht - die Bananenrepublik Deutschland lässt grüßen.
Potemkinsche Dörfer
Haben wir jetzt verloren? Gibt es keine Hoffnung mehr für kritische Bürger, Datenschützer und Basisärzte, dieses Projekt zu verhindern?
Das neue Gesetz war die letzte Notbremse der Industrie vor dem drohenden Kollaps des ganzen Projektes. Objektiv baut die Politik unter Anleitung des medizinisch-industriellen Komplexes nur potemkinsche Dörfer auf.
Die Realität sieht anders aus
Objektiv ist es so, dass die gesetzlich verpflichtenden Tests noch nicht durchgeführt worden sind.
2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Rechtsverordnung zu den vor der Einführung der eGK notwendigen Testmaßnahmen erlassen. Diese beinhalteten nicht nur die jetzt schon durchgeführten und fast vollständig gescheiterten Offline-Tests (also ohne jede Anbindung ans Internet) in 7 Testregionen an jeweils 10.000 Versicherten mit Echtdaten, sondern auch die anschließende Durchführung von Online-Tests in den Testregionen, mit jeweils 100.000 Versicherten. Diese haben noch gar nicht stattgefunden, sind aber nach bisheriger Rechtslage verpflichtend.
Nach dem Modell der bisherigen Ausschreibungen kann dieser Testbetrieb nicht vor Sommer 2011 beginnen. Und, man kann sicher sein, auch diese Tests werden scheitern. Auch die Tatsache, dass die Gematik jetzt „Mr. E-Health“ gekürt und den SPD-Politiker Schröder (8 Jahre lang Staatssekretär bei Ulla Schmidt und früher Mitglied im Vorstand bei der Rhön-Kliniken AG) als „Schlichter“ eingesetzt hat, wird an der Erfolglosigkeit der realen Tests nichts ändern.
Objektiv ist es so, dass die Kassen die bundesweit 70 Millionen Fotos der Versicherten noch lange nicht haben. Also können sie keine Karten erstellen und an die Versicherten ausgeben. Es wird noch sehr lange dauern, zumal die Bürger inzwischen deutlich besser informiert sind, als noch vor 3 Jahren. Und nach den Sicherheitsbestimmungen der Gematik müssten die Kassen jedes Foto daraufhin überprüfen, ob es zu dem Versicherten gehört - anderenfalls könnte man mit diesen "Quasiausweisen" gar keine "Missbrauchsprüfung" durchführen. Dazu sind die Kassen aber gar nicht in der Lage. Die erste Klage eines gesetzlich Versicherten vor dem Sozialgericht gegen die Ausstellung der eGK mit seinen Daten findet Ende August vor dem Sozialgericht Düsseldorf statt, weitere werden folgen! Manche Dinge scheitern dann auch vor Gericht! Der Versicherte verlangt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wegen der eGK.
Es gibt keine Konnektoren!
Objektiv ist es so, dass Arztpraxen und Kliniken nur mit "Konnektoren" online angebunden werden können. Davon abgesehen, dass die Konnektoren viel Geld kosten(700-1.700 Euro), gibt es bisher keinerlei "Spezifikation" für den Bau der Konnektoren durch die Gematik. Also können sie noch nicht produziert werden. Der größte, potenzielle Anbieter für Konnektoren, die Firma Siemens, ist aus dem Gesamtgeschäft ausgestiegen, und weitere IT Unternehmen drohen damit, sich aus dem Gesamtprojekt zurück zu ziehen.
Der deutsche Ärztetag 2010
hat ganz klar gefordert, dass das gesamte Projekt eingestellt wird. Damit fehlt es an der Akzeptanz derjenigen, die die eGK in ihren Praxen einführen sollen. Die Zahnärzte haben sich ebenfalls ganz klar gegen die eGK positioniert. Die Bundesärztekammer zumindest ist an den Beschluss des Ärztetages als Ärzteparlament gebunden. Der Telematikbeauftragte des Vorstandes Bartmann ebenfalls.
Die "Finanzierungskosten" für die "Online-Außenstelle" der Kassen passen überhaupt nicht in die politische Landschaft, die Kosten des Projektes(nach Aussage der Gematik bis zu 14 Milliarden) erst Recht nicht.
Die Sache dauert. Die Wunderkarte sollte am 1.1.2006 da sein. Wir haben Sommer 2010. Sie ist immer noch nicht da. Warum nicht?
Weil das Mammutprojekt in der von den Lobbyisten geplanten Form und wegen unseres Widerstandes nicht realisierbar ist. Solange keine "erfolgreichen" Tests an jeweils 100.000 Versicherten in jetzt nur noch 6 Testregionen vorgewiesen werden können, ist alles illegal, was sich da abspielt. (Und es stellt sich die Frage, welcher von den bisherigen Testärzten nach dem Chaos der ersten Testserie überhaupt noch mitmachen wird.)
Das eGK Projekt ist schon gescheitert, bevor es eingeführt wird.
In dieser Hinsicht kann man Herrn Rösler angesichts eines 11 Milliarden-Lochs bei den gesetzlichen Krankenkassen nur einen sinnvollen Sparvorschlag machen: Sparen Sie bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder, indem auf die unsinnige elektronische Gesundheitskarte verzichtet wird!
Dr. Silke Lüder
Donnerstag, 19. August 2010
FIfF eGK-Broschüre II
Das FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. – hat eine Neuauflage seiner erfolgreichen Broschüre zur elektronischen Gesundheitskarte herausgegeben. Die Broschüre wurde vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht, um die aktuellen Entwicklungen abzudecken. Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle des FIfF, Goetheplatz 4, 28203 Bremen, shop@fiff.de?subject=Bestellung%20der%20eGK-Broschuere" class="external-link">shop@fiff.de zum Preis von €5 zzgl. Versandkosten bezogen werden.
Freitag, 21. Mai 2010
Datenschützer suchen weitere Kandidaten für die Sozialwahlen
Im Moment sind Datenschützer dabei, Kandidatenlisten aufzustellen für die Sozialwahlen 2011. Es geht um besseren Datenschutz im Gesundheitswesen. Vor allem um den Stopp der geplanten Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und der dazu gehörigen Telematik-Infrastruktur .
Die Initiative „Liste Neuanfang“ sucht Mitglieder der Techniker-Krankenkasse, und der AOK Plus Sachsen / Thüringen, die bereit sind, mit zu kandidieren. Bei diesen Kassen werden mit Sicherheit Listen eingereicht.
Kandidieren dürfen alle, die eine Krankenversichertenkarte dieser Kassen haben, die am 1. April 2010 gültig war. Etwa 4 x jährlich tagt der Verwaltungsrat in Hamburg (TK) bzw. Dresden (AOK Plus). Fahrtkosten, Verdienstausfall und ein Sitzungsgeld von 50 EUR werden von der Kasse gezahlt. Inhaltliche Unterstützung ist durch die „Liste Neuanfang“ gewährleistet.
Um kandidieren zu können, braucht „Liste Neuanfang“ bei großen Krankenkassen spätestens am 18. November 2010 mindestens 2000 Unterstützungs-Unterschriften pro Krankenkasse. Auf Papier! (Gewählt wird erst am 1. Juni 2011.) „Liste Neuanfang“ kann erst anfangen, Unterschriften zu sammeln, wenn die Kandidatenlisten fertiggestellt sind. Sonst sind die Unterschriften ungültig. Deshalb die kurze Frist für Kandidaturen, bis 1. Juni 2010. Damit noch Zeit zum Sammeln bleibt, bis November.
Bei der letzten Sozialwahl 2005 haben nur bei acht von damals 340 Krankenkassen Wahlen stattgefunden. Bei allen übrigen Kassen kamen Verbandsvertreter durch Benennung automatisch ins Amt, weil es nur eine Liste gab. Das galt auch für die AOK Plus. Wenn es gelingt, bis 18.11. die 2000 Unterschriften in Sachsen und Thüringen zu sammeln, wird es dort eine Wahl geben. Sonst nicht.
Näheres über „Liste Neuanfang“ erfährt man im Internet (www.liste-neuanfang.de). Dort kann man sich als Interessent registrieren. Vielleicht kandidiert „Liste Neuanfang“ auch bei weiteren Krankenkassen. Das kommt darauf an, wie schnell bei der TK und der AOK Plus die Unterschriften zusammen kommen.
Download: Unterschriftenliste
Freitag, 14. Mai 2010
Ärztetag: Gesundheitskarte endgültig einstampfen
Das umstrittene Telematik-Projekt der elektronischen Gesundheitskarte müsse „endgültig aufgegeben“ werden, fordern die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Dresden.
Ein ensprechender Antrag wurde heute mit 105 zu 86 Stimmen angenommen. Antragsteller war der Delegierte Dr. Axel Brunngraber (Hannover). Neben dem Schutz der sensiblen Patientendaten argumentiert der Entschließungsantrag auch mit den Milliarden-Kosten, die das Projekt elektronische Gesundheitskarte in Zeiten des Ärztemangels und wirtschaftlicher Schwierigkeiten verursache.
Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, wies nach der Abstimmung darauf hin, dass Politik und Ärzteschaft mit dem Beschluss nun verantwortungsvoll umgehen müssten. Dieses wichtige Signal zur Sicherung der Patienten-Informationen und der ärztlichen Unabhängigkeit müsse schnell in die öffentliche Debatte eingebracht werden. „Auch der Bundesgesundheitsminister muss nun erkennen, dass dieses Projekt von der Ärzteschaft abgelehnt wird, da es Gefahren birgt, die Versorgung nicht nennenswert verbessern kann und wichtige, dringend an anderen Stellen benötigte finanzielle Ressourcen verschlingt.“
Im Folgenden dokumentieren wir den Beschluss komplett:
Der 113. Deutsche Ärztetag fordert von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der weiter verfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben.
Damit können bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden. Insbesondere wendet sich der 113. Deutsche Ärztetag entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. In Zeiten drohenden Ärztemangels, vor allem in ländlichen Regionen, ist dieses Vorhaben kontraproduktiv.
Vier Jahre nach dem ursprünglichen Einführungsjahr der eCard 2006 ist die neue Versichertenkarte noch immer nicht praxisreif, aber 700 Millionen Euro an Beitragsgeldern wurden allein im Jahr 2009 für die 1. Phase des sogenannten „Roll-out" im Gesundheitsfonds eingeplant.
Die bisherigen Testergebnisse waren negativ, und die Tests wurden bereits 2008 weitgehend eingestellt. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein wäre unverantwortlich. Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefondaten widerspricht einem Beharren auf dem „weltgrößten IT-Projekt" mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten und insbesondere auch allen weitergehenden Anwendungen im Rahmen einer Telematikinfrastruktur, wie der Erstellung von E-Rezepten oder elektronischen Patientenakten, die derzeit nur verschoben, nicht aber ad acta gelegt wurden.
Die jetzt vorgesehene „Online-Stammdatenaktualisierung" der Versichertendaten an der Anmeldung der Arztpraxen mit der Speicherung der sensiblen Stammdaten, wie z. B. der Teilnahme am „Chronikerprogramm" Diabetes oder Brustkrebs, in einer zentralen Serverstruktur widerspricht dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung durch die mögliche Erstellung von Bewegungsprofilen. Das Recht der Ärztinnen und Ärzte auf geschützte und praktikable Durchführung ihrer ärztlichen Aufgaben wird missachtet. Es ist zu befürchten, dass vor allem zu Quartalsbeginn in allen Regionen ohne schnellen DSL-Anschluss die Arbeit in den Arztpraxen lahmgelegt wird.
Moderne Möglichkeiten der Datenübertragung können auch ohne die staatlich aufgezwungene Telematikinfrastruktur für die ärztliche Versorgung genutzt werden. Für den elektronischen Arztbrief ist eine Totalvernetzung nach staatlichen Vorgaben überflüssig.
Auch der Notfalldatensatz ist in allen Tests bisher gescheitert und wäre besser auf einem ohne Online-Infrastruktur auslesbaren Ausweis aufgehoben.
Das eCard-Projekt war von Anbeginn ein Teil des Plans zur Umgestaltung unseres Gesundheitswesens im Sinne einer Managed-Care-Medizin. Wir lehnen eine renditeorientierte Massenabfertigung unserer Patienten ab. Patienten sind keine Kunden, Ärzte keine Dienstleister, und das eCard-Projekt untergräbt die Schweigepflicht, widerspricht der europäischen Berufsordnung und gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis.
beschlossen auf dem 113. Deutschen Ärztetag am 14.5.2010
(edit 17.5.2010: Übernahme des von der Bundesärztekammer veröffentlichten Beschlusses)
facharzt.de [ Ärztetag: Gesundheitskarte endgültig einstampfen ]
Montag, 10. Mai 2010
e-Card „light“? Nein Danke!
Verhindert die e- Card den „Missbrauch“ im Gesundheitswesen durch das aufgebrachte Versichertenphoto?
Nein! Die Versichertenphotos sind nicht identitätsgeprüft, dass heißt, die große Mehrheit der ehrlichen Versicherten wird ein echtes Photo bei der Kasse einsenden, nur Wenige werden mit falschen Fotos arbeiten. Nach dem gematik Sicherheitskonzept und nach der EU Datenschutzrichtlinie müssen die Fotos von der kartenausgebenden Stelle, den Kassen, auf Identität geprüft werden. Dieses ist aber gar nicht geplant. Somit kann Missbrauch nicht verhindert werden. Obwohl hier ein wesentliches „Ziel“ gar nicht erreicht werden kann, werden Milliarden Versichertengelder verschwendet.
Macht die e- Card die Notfallversorgung besser, weil Notfalldaten auf der verpflichtenden Versichertenkarte stehen?
Nein. Im akuten Notfall steht nicht unbedingt eine online Verbindung zur Verfügung und würde auch Zeit kosten. Im lebensbedrohlichen Notfall sind die Behandlungsmaßnahmen oft unabhängig von Vorinformationen. Kurze Informationen müssen ohne Zeitverlust von Angehörigen erfragt oder anhand von Marcumarausweisen, Allergiepässen, Diabetikerausweisen oder internationalen Notfallpässen in Sekundenschnelle eingeholt werden.Über 90 % der Menschen haben einen Hausarzt, der den Patienten kennt und alle seine Befunde verwaltet. Die Güte von Notfallbehandlungen in Kliniken und Praxen ist mehr davon abhängig, ob sich Ärzte um die Patienten ohne Zeitdruck kümmern und eine gute Anamnese erheben können, als von elektronischen Datensätzen deren Richtigkeit oder Aktualität der betroffene Patient im Übrigen auf Papier besser überprüfen kann.
Daten heilen nicht. Der Notfalldatensatz ist in den Tests gescheitert. Das Aufbringen in der Sprechstunde hat unrealistisch viel ärztliche Arbeitszeit verbraucht (20 min).Der Notfalldatensatz ist ohne schützende PIN- Nummer auslesbar und sollte aus Patientenschutzgründen (zum Beispiel wegen möglicher Bewerbungsgespräche etc) immer vom verpflichtenden Versicherungsnachweis getrennt werden.
Ist ein verpflichtendes bundesweites Onlinenetz mit Millionen Beteiligten notwendig um einen elektronischen Arztbrief einzuführen?
Nein. Elektronische Arztbriefe gibt es schon lange und sie werden von den Ärztinnen und Ärzten, die das brauchen, schon lange eingesetzt. Dafür ist die „ Karte“ als Zugangsschlüssel in der Technik veraltet und eher hinderlich.
Ist die verpflichtende online Anbindung aller Arztpraxen und der Zwang, künftig die administrative Arbeit der Kassen zu übernehmen, sinnvoll?
Nein. Die Aufgabe der Kassen ist es, die Daten ihrer Versicherten zu „ managen“ Dieses kann in den Zweigstellen der Kassen geschehen zum Beispiel bei Adressänderung oder Statuswechsel, oder über online- Portale der Kassen von zuhause aus erledigt werden. Falls gewünscht. Hier zwangsweise die Arztpraxen zu verpflichten, diese Arbeiten künftig durchzuführen, hat fatale Folgen für unser Gesundheitswesen. Alle großen ländlichen Regionen ohne schnelle DSL Leitungen wären von der Versorgung abgeschnitten. Hier kann die Datenprüfung über das Onlinenetz bis zu 20 min dauern. Die Verpflichtung, alle Karten am Tresen 2 mal einlesen zu müssen, erhöht die Bürokratie und zwingt Patienten zu langen Wartezeiten. Bundesweite Datennetze sind sehr störungsanfällig.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Arztpraxen die Infrastruktur und die laufenden Kosten begleichen sollen. Für die Versicherten bedeutet die Weiterleitung ihrer sensiblen Daten über das Online- Netz neue Gefahr für ihre Privatsphäre. Auch die Teilnahme an „Chronikerprogrammen“ Diabetes oder Brustkrebs wird zentral gespeichert und ist ein Anreiz für Binnentäter in diesem von Privatfirmen verwalteten Riesendatennetz.
Im Übrigen unterliegen die weitergehenden Anwendungen wie zentrale E Akte und e- Rezept nur vorübergehend dem „Moratorium“, sind aber weiterhin geplant.
Wir fordern, das ganze Projekt auf Eis zu legen!
www.Stoppt-die-e-Card.de
Dienstag, 4. Mai 2010
Nur eins von vielen bürokratischen Monstern
... vertrackt ist die Lage bei der schon um vier Jahre verspäteten elektronischen Gesundheitskarte. Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, sagte: "Behörden, Versicherungen und nicht zuletzt die Gesundheitsindustrie" würden sich an diesem "gigantischen Datenpool ungebremst bereichern". Die Betreibergesellschaft für die e-Card kontert: "Die Karte kommt", wie Daniel Poeschkens von der Gematik sagte. Für die festgefahrenen Verhandlungen zwischen Ärzten, Kassen und Betreibern wurde ein Schlichter eingesetzt: der Ex-Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder. Er war schon Ulla Schmidts Mann für die e-Card.
In den meisten Tests fiel die Karte durch. Viele Mediziner lehnen sie ab, weil nicht auf ihr selbst Daten gespeichert werden, sondern sie nur als Schlüssel für Datenbanken fungiert.
Donnerstag, 1. April 2010
Immer noch kein Abhörschutz für Ärzte und Patienten - "Vertrauensschutz" für Anwälte beschlossen
Das BKA Gesetz soll modifiziert werden.
In dem von der CDU-SPD-Koalition beschlossenen BKA-Gesetz war das Abhören und Überwachen von Ärzten, Journalisten und Anwälten für rechtmäßig erklärt worden. Nur die Strafverteidiger, Bundestagsabgeordneten und Seelsorger waren davon ausgenommen.
3 Jahre lang haben wir jetzt auf den großen Massendemonstration in Berlin und anderswo (Freiheit statt Angst) gegen diese Überwachungsmaßnahmen demonstriert, und den Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses und den Schutz der Pressefreiheit gefordert.
Nun kommt auf Betreiben der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein neuer Kabinettsbeschluss vom 31.3.2010. Zitat Bundesregierung - Vertrauensschutz beim Anwalt:
Das Kabinett hat beschlossen, den Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwältinnen und -anwälten im Strafprozess zu stärken. Künftig soll die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Rechtsanwältinnen und -anwälten einem umfassenden Schutz vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen unterliegen.
Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz des Paragrafen 160a Absatz 1 der Strafprozessordnung auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies gilt einschließlich für europäische und zugelassene ausländische Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie für Kammerrechtsbeistände.
Bislang ist nur die Kommunikation mit Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Dies gilt beispielsweise für den Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mail-Verkehr mit den Betroffenen für Ermittlungsbehörden im Strafprozess.
Vor dem Inkrafttreten muss das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Wir fordern den sofortigen Schutz des Arzt Patienten Verhältnisses - keine Überwachung von Arztpraxen, Kliniken, Beratungsstellen!!!
Schön, dass es jetzt wieder "Vertrauensschutz" für Anwälte gibt. Natürlich ist das wichtig, aber was ist mit dem "Vertrauensschutz" für Ärzte und Patienten? Mit der Schweigepflicht, die es schon seit mehr als 2000 Jahren gibt? (Da gab es das Berufsbild der Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker noch gar nicht.)
Wieso kein " Vertrauensschutz“ für Patienten und Ärzte????
Wobei man Frau Leutheusser-Schnarrenberger zugute halten muss, dass sie angekündigt hat, sich auch noch für den "Vertrauensschutz" für Ärzte und Journalisten einsetzen zu wollen. Eine der wenigen Personen, die sich von ihren Vorgängern unterscheiden.
Ihre Vorgängerin hatte da ja keinerlei Skrupel. Von wegen Bürgerrechte. Völlig ausgeblendet.
Kommentar von Dr. med. Silke Lüder, Hamburg 1.4.2010.
Mittwoch, 17. März 2010
Der Notfalldatensatz
Die eCard hat viele Aspekte. Zu den meisten ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Zu den Anwendungen, die sehr frühzeitig eingeführt werden sollen, gehört neben dem eRezept vor allem der sogenannte Notfalldatensatz.
Natürlich wünscht sich jeder bessere Hilfe in Not. Von dieser allgemeinen Zustimmung und der hohen Erwartungshaltung der Versicherten zu einem Notfalldatensatz erwarten die Befürworter und die Nutznießer dieses Projektes eCard bei den Bürgern eine hohe Akzeptanz schon bei der Einführung der neuen Gesundheitskarte. Wer wagt schon in aller Öffentlichkeit etwas gegen eine bessere Versorgung im Notfall zu sagen? Letztlich unterstützen auch wir, die wir dem ganzen Projekt kritisch gegenüberstehen, jede wirkliche Verbesserung von Gesundheit und Behandlung, insbesondere in Notsituationen.
Aber leider erfüllt selbst bei wohlwollendster Betrachtung auch der Notfalldatensatz in keinem Punkt die in ihn gesetzten Erwartungen. Hier einige der wichtigsten Aspekte:
- Die häufigsten Notfälle ereignen sich außerhalb der Klinik. Dort aber kommt es auf Kreislaufstabilisierung und Transport an. Für den Zugriff auf gespeicherte Daten fehlen gewöhnlich die Zeit und auch die Notwendigkeit.
- Das System wäre im Katastrophenfall, bei Massenunfällen und bei Stromausfällen nicht einsetzbar.
- Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- und Sprachstörungen wären durch das System benachteiligt.
- Für die Weiterbehandlung in der Klinik und für jeden klinischen Notfall sind die für einen Notfalldatensatz geplanten Daten nicht ausreichend.
- Die Daten eines Notfalldatensatzes sollen vom Betroffenen nicht lesbar sein. Damit fehlt die wichtige Kontrollfunktion des Bürgers auf Richtigkeit und Vollständigkeit der über ihn hinterlegten Daten – Fehleingaben könnten sogar tödlich sein.
- Ein zukunftsträchtiger Notfalldatensatz muss unseren Bürgern auch im Ausland helfen. Jedes System, das nur in Deutschland einsetzbar ist, wird schon heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht.
- Es ist zu erwarten, dass heutige Datenträger und auch der Notfalldatensatz schon in wenigen Jahrzehnten nicht mehr lesbar sein werden. Notfallsysteme müssen jedoch für 80 – 100 Jahre geplant werden.
- Die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft können jedoch mit einem Notfallsystem mit geschriebenen bzw. gedrucktem Wort erfüllt werden. Dafür stehen ausreichend Computertechnik und Erfahrung zur Verfügung.
Meine ausführliche Kritik des Notfalldatensatzes ist inzwischen veröffentlicht worden. Sie kann auch auf meiner Homepage (pdf) nachgelesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günterberg
lokaler Download
Donnerstag, 4. März 2010
Stoppt die e-Card, endgültig!
Auch das abgespeckte " Gerippe" der Karte brauchen wir nicht.
Wir haben eine neue Regierungskoalition und der neue Gesundheitsminister Rösler vertritt eine Partei, die vor der Wahl die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte klar abgelehnt hat. Durch gescheiterte Tests, aber ganz klar auch durch den immer größer werdenden Protest einer kritischen Öffentlichkeit, ist der e-Card Dampfer ganz schön auf Grund gelaufen.
Und nach der Wahl? Was kommt jetzt?
Auf Druck des Spitzenverbandes Bund der Kassen, der IT-Industrie , des Gesundheitsministeriums in NRW und mit kräftiger Unterstützung des ärztlichen „Selbstverwaltungsapparates“ in KBV und Bundesärztekammer soll das e-Card Projekt mit Unterstützung des neuen Gesundheitsministeriums weiter gehen. Die „medizinischen“ Anwendungen wie elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept wurden ganz nach „hinten“ geschoben, kommen sollen erst mal 4 Dinge:
Die neue Chipkarte mit Versichertenfoto. Die „online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertenkarten in den Arztpraxen mit verpflichtender Onlineanbindung. Der sogenannte „Notfalldatensatz auf der Karte“. Und der elektronische Arztbrief.
Vortragstexte jetzt verfügbar
Die Mitschriften der Vorträge anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg stehen jetzt als Download (pdf) zur Verfügung.
Donnerstag, 25. Februar 2010
Der Staat als Datenschützer: vertrauenswürdig oder nicht?
Der Vortrag von Kai-Uwe Steffens anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg ist jetzt als Download (pps) verfügbar.
Sonntag, 24. Januar 2010
Gesundheit als Markt - "Qualität" im kranken System?
Der Vortrag von Dr. Lüder anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg ist jetzt als Download (pdf) verfügbar.
Die Gesetzgebung der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die aufwändige, individuelle Krankenbehandlung bei Haus- und Fachärzten nicht mehr honoriert wird. Statt dessen wurden Fehlanreize gesetzt, nach denen möglichst viele „einfache“ Patienten gesammelt, möglichst viele Vorsorgeuntersuchungen und Listenmedizin, oder möglichst viele Operationen durchgeführt werden.
Die hohe, medizinische Qualität der Patientenversorgung wird dabei rein wirtschaftlichen Interessen geopfert, obwohl ähnliche Modelle im Ausland bereits gescheitert sind.
Unsicherheit der eGesundheitskarte
Der Vortrag von Prof. Dr. Pohl anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg ist jetzt als Download (pdf) verfügbar.
Eine sichere Speicherung im Internet ist unmöglich trotz Verschlüsselung und Pseudonymisierung: Alle Computer, Server, Bridges, Switches etc. können erfolgreich angegriffen werden. Eine beliebige Verknüpfung der Patientendaten mit Genomdatenbanken, Mautdatenbank, gespeicherten Verbindungsdaten, Bankdaten, Buchungsdaten von Flügen, SWIFT etc., ist möglich.
Es gibt nur eine relative Sicherheit, die nie 100% erreichen wird. Mißbrauch kann nur erschwert, aber nicht vermieden werden - und es gibt zahlreiche Szenarien für zu erwartende Angriffe.
Die größte Gefahr: Die Innentäter.
Der Vortrag von Dr. Günterberg anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg ist jetzt als Download (pdf) verfügbar.
Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig, oft schon mit großem informationstechnischem Aufwand. Dabei ist eine allgemeine Vernetzung, die Anfragen und Auskünfte nach den bestehenden Vorschriften durchaus sehr kurzfristig ermöglicht, bereits heute per Fax, über das Internet sowie über verschiedene sichere Intranetze vorhanden.
Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.
Würde man die ärztliche Schweigepflicht im Interesse moderner Technologie oder im Interesse eines vermeintlichen oder wirklichen wirtschaftlichen Nutzens verkürzen, so würde dies zu schweren Nachteilen für die Bürger unseres Landes führen.
Es gibt Lebensumstände mit Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, bei denen die unbefugte Offenbarung zu schweren Nachteilen für den Betroffenen führen könnte, bei denen das Wissen Fremder, auch das Wissen nachbehandelnder Ärzte und ihrer Mitarbeiter, darum in die Einzelfallentscheidung eines jeden betroffenen Bürgers gehört.